USKA fördert Ausbildungs-Veranstalter
Die Nachwuchs-Förderung ist ein wichtiges Anliegen der USKA.
Das früher geltende Jugend-Förderungs-Reglement Ausbildungs-Fonds der USKA wurde vor über einem Jahr durch den Vorstand unter Darlegung der Gründe ausser Kraft gesetzt. Nach eingehenden Diskussionen und sorgfältigen Beratungen hat der Vorstand an seiner Sitzung vom 22. Juni 2020 ein neues Reglement beschlossen, basierend auf Art 3.9 der USKA-Statuten.
Der USKA-Vorstand motiviert mit seiner erneuerten Ausbildungs-Förderungs-Initiative Sektionen und Kollektivmitglieder, vermehrt Prüfungsvorbereitungs-Kurse für neue Funkamateure durchzuführen.
Das Reglement ist bereits in Kraft. Es beinhaltet auch eine Übergangsregelung, welche dem Vorstand die Möglichkeit offen lässt, auch Ausbildungen zu honorieren, welche nach der Sistierung des alten Reglements nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
Vorstand der USKA
Download des Reglements: