Störer dem BAKOM melden!
Wer «unnötige Übermittlungen» aussendet, verstösst gegen Art. 15.1 des Radioreglements («Allen Funkstellen ist untersagt; – unnötige Übermittlungen…»). Ob «Wichtige Mitteilungen», die in Form einer Ton-Konserve im Viertelstundetakt über verschiedene Repeater ausgesendet werden, als «unnötige Übermittlungen» gelten, braucht wohl nicht diskutiert zu werden. Wer so etwas macht, der WILL stören, und zwar möglichst viele OMs und möglichst oft.
Wer das Verhalten des störenden Amateurfunkers, der zweifelsohne vorsätzlich gegen Art. 15.1 RR verstösst, nicht stillschweigend zur Kenntnis nehmen will, soll seine Störungsmeldung bitte über die dafür vorgesehene Website des BAKOM absetzen – den wahren Funkamateuren und somit sich selbst zuliebe! Besten Dank!
Klick hier um zur BAKOM-Webseite für Störungsannahmen zu gelangen!
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