Gefahrengut Lithium Batterien
Wer sich heutzutage auf Flugreisen begibt, führt in den meisten Fällen auch Lithium-Batterien, -akkus oder Powerbanks mit sich. Sie sind Energielieferanten für mobile Endgeräte wie Notebooks, Tablets, e-Readers, Mobiltelefone, Smartphones aber auch für Digitalkameras, Videokameras, tragbare medizinische Geräte, Armbanduhren und selbstverständlich auch für funktechnische Ausrüstungen.
Lithium-Batterien werden von der ICAO (International Civil Aviation Organzation) in die Gefahrengutkategorie 9 eingestuft. Doch wo genau liegt das Gefahrenpotenzial dieser Energielieferanten? Bereits beim Herstellungsprozess können minimale Verschmutzungen eine thermische Erwärmung und Überhitzung auslösen, was einen Kurzschluss in der Batterie verursachen und zu einem Brand oder einer Explosion führen kann. Auch mechanische Beschädigungen durch einen heftigen Schlag, können dieselben Kettenreaktionen auslösten.
Gemäss BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) ist deshalb das Mitführen von losen Lithium-Ersatzbatterien im aufgegebenen Gepäck verboten.
Der vollständige Bericht kann im HBradio, Ausgabe 3/2017 nachgelesen werden. Erscheint anfangs Juni 2017.

Quelle
Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion
SkyNews.ch / Ausgabe 5/2017
