Die Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure USKA ist der nationale Dachverband der Schweizer Radioamateure. Sie bezweckt die Förderung des Amateurfunks auf allen ihm zugewiesenen Frequenzbändern und in allen zugelassenen Sendearten.
Die 1929 gegründete USKA ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und gehört der International Amateur Radio Union IARU an, dem Weltverband der Funkamateure mit Sitz in Newington CT in den USA.
Die Statuten der USKA umschreiben in Artikel 3 den Zweck der USKA wie folgt:
Die USKA..
3.1. bezweckt die Förderung des Amateurfunkdienstes (gemäss Definition ITU Radio-Reglement) auf allen ihm zustehenden Frequenzbändern und in allen zugelassenen Sendearten
3.2. wahrt die Interessen des Amateurfunkdienstes und seiner Konzessionäre, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung und Erweiterung der Frequenzbänder, die Errichtung von Aussenantennen
und die sich aus ungenügender elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV) ergebenden Probleme
3.3. wahrt die Interessen weiterer Anspruchsgruppen der funktechnischen Kommunikation, insbesondere der Kurzwellenhörer (SWL, Short Wave Listeners) und Hör-Amateure
3.4. fördert mit geeigneten Massnahmen den „Hamspirit“ unter seinen Mitgliedern
3.5. fördert die Bildung regionaler und fachtechnischer Sektionen
3.6. unterstützt die historischen, kulturellen und immateriellen Aspekte des Amateurfunks
3.7. fördert das Fachwissen seiner Mitglieder durch Aus- und Weiterbildung, durch Kurse, Konferenzen und dergleichen
3.8. koordiniert und unterstützt Anstrengungen, um Jugendliche für technisch/naturwissenschaftliche Tätigkeiten zu faszinieren, insbesondere auf dem Gebiet der funktechnischen Kommunikation
und ihr verwandter Gebiete
3.9. koordiniert und unterstützt die Durchführung von AusbildungsVeranstaltungen, die im Zusammenhang mit Amateurfunk stehen, insbesondere die Ausbildung neuer Funkamateure.
3.10. unterstützt wissenschaftliche und technische Institutionen durch Beobachtungen und Versuche
3.11. ist Mitglied in der International Amateur Radio Union (IARU) und vertritt darin die Interessen der Funkamateure der Schweiz
3.12. unterstützt die Bevölkerung und die Behörden in Notlagen, insbesondere bei Ausfall derer Kommunikationsinfrastruktur
3.13. veranstaltet Wettbewerbe, stiftet Diplome und vermittelt QSL-Karten
3.14. gibt ein Vereinsorgan heraus, fördert und betreibt Öffentlichkeitsarbeit
3.15. kann mit andern Amateurfunk-Organisationen im In- und Ausland zusammenarbeiten und Fachgruppen mit besonderen Aufgaben betrauen durch Aus- und Weiterbildung, durch Kurse, Konferenzen und dergleichen
3.16. kann Mitglied anderer Organisationen werden, sofern dies zur Wahrung der Interessen des Schweizerischen Amateurfunks zweckdienlich ist