10. December 2024

Projektierung einer Antenne

Eine neue Antenne… die USKA hilftWeb-Antennen

Die Antenne ist der wichtigste Bestandteil unserer Funkanlage. Es ist aber auch jener Teil, der die grössten Variationsmöglichkeiten zulässt: Vom simplen endgespeisten Draht bis zur Antennenfarm mit mehreren grossen Masten und grossen Beams. Hier gilt es zunächst, zwischen “Machbarem” und “Wünschbarem” zu unterscheiden. Nebst dem finanziellen Aspekt geht es beim “Machbaren” vor allem darum, jenen Antennentyp zu wählen, der für den Standort, die Umgebung und die Nachbarn vertretbar ist.

Eine bescheidene Antenne ist immer noch besser als gar keine Antenne

Bei der Neuerstellung oder einer substanziellen Änderung einer Antenne ist in den meisten Fällen eine Baubewilligung der Standortgemeinde notwendig. Dabei wird die Erteilung der Bewilligung von der Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben sowie der NISV (Verordnung des Bundes über die nichtionisierende Strahlung) abhängig gemacht.

Keine Baubewilligung ist erforderlich bei geringfügigen Änderungen an einer bestehenden Antenne solange die optische Erscheinung und die NISV-Vorgaben nicht tangieren sind. Ebenfalls keine Bewilligung ist nötig bei einer temporären, kurzfristigen Aufstellung (HB9…/p , Ferienaufenthalt, Contest etc.) oder bei einer sog. Stealth-Antenne, d.h. einer Antenne die von aussen nicht sichtbar ist (z.B. Zimmer- oder Estrichantenne). Im eigenen Interesse sind aber auch hier die NISV- Vorschriften einzuhalten.

Neben eindeutigen Fällen gibt es auch eine Grauzone, wo nicht klar ist, ob eine Baubewilligung benötigt wird oder nicht. Dies gilt insbesondere bei Drahtantennen. Wenn Sie nicht sicher sind, wenden Sie sich per E-Mail (s. unten) an die Antennenkommission (AK). Wir werden Sie bestmöglich unterstützen. Diese Dienstleistung steht allen USKA Mitgliedern zur Verfügung und ist kostenlos, soweit es nicht zu formellen Verfahren und externen Kosten kommt.

Eine Antenne auf Ihrem Dach oder in Ihrem Garten kann bei Mitbewohnern oder Nachbarn zu unerfreulichen Reaktionen und zu nachbarschaftlichen Problemen führen. Es ist daher ratsam, Ihr Antennenprojekt sorgfältig zu planen und die Nachbarn durch ein persönliches Gespräch möglichst frühzeitig zu informieren.

Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:

  • Orientieren Sie Ihre Nachbarn möglichst frühzeitig über Ihr Projekt und Ihre Tätigkeit. Unterstützende Dokumentationen finden Sie auf dieser Web-Seite.
  • Studieren Sie das Baugesetz ihrer Gemeinde und eventuell des Kantons genau, insbesondere in Bezug auf die Bestimmungen betreffend Antennen. Die Informationen finden sie meistens auf den Internetseiten der Gemeinden und Kantone.
  • Weitere unterstützenden Dokumente für eine Baueingabe finden Sie auf den entsprechenden USKA Webseiten.
  • Bei Eigentumswohnungen ist es erforderlich, die Eigentümerversammlung zu informieren und das Projekt vorgängig vorzustellen. Die Baubehörde erwartet einen protokollierten Beschluss der Eigentümerversammlung der Sie ermächtigt, ein Baugesuch einzureichen.
  • Bei Mietwohnungen brauchen Sie das Einverständnis des Hauseigentümers, insbesondere wenn Sie irgendwelche Befestigungen am Haus anbringen möchten. Auch für die Eingabe eines Baugesuchs braucht es die Einwilligung und Unterschrift des Hauseigentümers.
  • Bei simplen und unauffälligen Drahtantennen, die sich ohne Spuren wieder entfernen lassen, können Sie versuchen, diese unbemerkt aufzuhängen. Schlimmstenfalls müssen Sie diese später wieder entfernen. Dies erhöht allerdings kaum die Chance für eine spätere permanente Installation und Bewilligung. Deshalb ist es auch hier ratsam, wenigstens die Nachbarn über ihre Tätigkeit und den Zweck des Drahtes zu informieren.

Die Antennenkommission steht ihnen bei Ihrem Vorhaben gerne beratend zur Seite, sowohl in technischer Hinsicht (welche Antenne?) wie auch bei der der Einreichung des Baugesuchs. Voraussetzung ist, dass Sie uns rechtzeitig über Ihr Projekt informieren. Schicken Sie uns die entsprechenden Baugesetze Ihrer Gemeinde sowie eine erste Dokumentation ihres Projekts. So können wir gemeinsam das weitere Vorgehen und die Erfolgschancen abschätzen.

Für komplizierte Fälle stehen uns auch juristische Berater zur Verfügung. Das kann dann allerdings in Kosten münden, die durch den Antragsteller zu decken sind.

Antennengesetzgebung in der Schweiz

Die Gesetzgebung für Antennen in Wohnzonen liegt bei den Gemeinden. Das erschwert unser Vorgehen massiv, da die Gesetze und die Praxis überall wieder anders sind. Die Antennenkommission bemüht sich deshalb, auch auf politischer Ebene diese Situation für uns zu verbessert. Im Moment ist die Revision des Fernmeldegesetzes FMG in Bern in Bearbeitung. Die USKA hat Ende März 2016 eine ausführliche Eingabe im Rahmen der Vernehmlassung des FMG’s abgegeben und Anträge eingebracht. Insbesondere wurde ein Artikel vorgeschlagen, der die Bewilligung von Antennenprojekten für konzessionierte Funkanlagen verbessern und schweizweit vereinheitlichen sollte.

Im Moment sind viele Gemeinden daran, die Standortwahl für Mobilfunkantennen zu verschärfen. Sie denken aber nicht daran, dass es auch noch andere Antennen gibt, wie z. B für Betriebsfunk, Sicherheitsdienste oder eben den Amateurfunk. Sollten Sie in Ihrer Gemeinde oder in anderem Zusammenhang erfahren, dass Baugesetze betreffend Antennen verändert werden sollen, so bitten wir Sie, die Antennenkommission zu informieren. Wir werden alles daran setzen, um mit Ihnen im Rahmen von Mitwirkungs- und Einspracheverfahrens die Institutionen sachgerecht zu informieren und  die Gesetzgebung zu unseren Gunsten zu beeinflussen.

Foto-HB9ALHHilfsmittel und Messgeräte

  • Die USKA verfügt über zwei Störschutzkoffer, die Ihnen helfen können, die richtigen Massnahmen zur Beseitigung von Störungen bei Nachbarn heraus zu finden. Wenden Sie sich bei Bedarf an die Antennenkommission.
  • Für Spezialfälle verfügt die USKA auch über ein technisches Feldstärke-Messgerät (elektrisch und magnetisch) mit Sonden für die Frequenzbereiche 10kHz – 60MHz sowie 100kHz bis 3GHz. Damit lässt sich z.B. die Einhaltung der NISV auch messtechnisch erfassen. Die Geräte werden aber nicht ausgeliehen. Die Messungen werden von OM Ernst, HB9AJF, durchgeführt. Der Einsatz ist bei der Antennenkommission zu beantragen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Antennenprojekt.

Antenna Commission

Responsible: HB9ALH Bernard Wehrli

Antenna permits, NISV calculation, building law, planning and building authorities

https://uska.ch/antennenkomission/

DE: Aldo Patriarca HB9HEA ant@uska.ch
DE: Bernard Wehrli HB9ALH ant@uska.ch
FR: Jean-Michel Clerc HB9DBB hb9dbb@uska.ch
IT: Franco Citriniti
Leggi sulle antenne, Autorità, Traduzioni
HB9EDG hb9edg@uska.ch
IT: Enrico   Mantegazza
Supporto tecnico e consulenza
HB9HPM hb9hpm@gmail.com

 

 Präsentationen und Dokumente

 Autor

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“Praxisgerechte Antennen-Gesetzgebung”

Erklärung von Gesetzes-Grundlagen für Amateurfunkantennen

Dr. Markus Schleutermann, HB9AZT

Bernard Wehrli. HB9ALH

PDF

Hamfest   2017

Vortrag:    “Antennenkommission”

Présentation:   “Commission d’Antennes”

Bernard Wehrli, HB9ALH PDF PDF

Die Antenne von nebenan (Seite 1)

L’antenne du voisin (page 1)

USKA PDF PDF

 Die Antenne von nebenan (Seite 2)

L’antenne du voisin (page 2)

USKA PDF PDF
Antenne: was tun / que faire / che fare F. Tinner, HB9AAQ PDF PDF PDF
Recht und Unrecht für Funkamateure  1. Teil Dr. Markus Schleutermann, HB9AZT PPT

Recht und Unrecht für Funkamateure  2. Teil

Störungen/FMG

Dr. Markus Schleutermann, HB9AZT PPT

Recht und Unrecht für Funkamateure  3. Teil

Antennen im Baurecht

Dr. Markus Schleutermann, HB9AZT PPT
Antennen im Baurecht Kaspar Zbinden, HB9EGZ PPS
Blitzschutz für Haus und Antenne

Fred Tinner, HB9AAQ

Peter Erni, HB9BWN

PDF
Bedeutung des Amateurfunks für die Gesellschaft Willi Vollenweider, HB9AMC PDF
Antenne zwingend notwendig HB9AHL DOC
Amateurfunk als letzte Kommunikationslösung in extremen Notsituationen Bernard Wehrli, HB9ALH DOK
Sicherheitsübung 2014 (SUV 14) Auszug aus Schlussbericht Schweiz. Eidgenossenschaft PDF