Eine neue Antenne… die USKA hilft
Die Antenne ist der wichtigste Bestandteil unserer Funkanlage. Es ist aber auch jener Teil, der die grössten Variationsmöglichkeiten zulässt: Vom simplen endgespeisten Draht bis zur Antennenfarm mit mehreren grossen Masten und grossen Beams. Hier gilt es zunächst, zwischen “Machbarem” und “Wünschbarem” zu unterscheiden. Nebst dem finanziellen Aspekt geht es beim “Machbaren” vor allem darum, jenen Antennentyp zu wählen, der für den Standort, die Umgebung und die Nachbarn vertretbar ist.
Eine bescheidene Antenne ist immer noch besser als gar keine Antenne
Bei der Neuerstellung oder einer substanziellen Änderung einer Antenne ist in den meisten Fällen eine Baubewilligung der Standortgemeinde notwendig. Dabei wird die Erteilung der Bewilligung von der Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben sowie der NISV (Verordnung des Bundes über die nichtionisierende Strahlung) abhängig gemacht.
Keine Baubewilligung ist erforderlich bei geringfügigen Änderungen an einer bestehenden Antenne solange die optische Erscheinung und die NISV-Vorgaben nicht tangieren sind. Ebenfalls keine Bewilligung ist nötig bei einer temporären, kurzfristigen Aufstellung (HB9…/p , Ferienaufenthalt, Contest etc.) oder bei einer sog. Stealth-Antenne, d.h. einer Antenne die von aussen nicht sichtbar ist (z.B. Zimmer- oder Estrichantenne). Im eigenen Interesse sind aber auch hier die NISV- Vorschriften einzuhalten.
Neben eindeutigen Fällen gibt es auch eine Grauzone, wo nicht klar ist, ob eine Baubewilligung benötigt wird oder nicht. Dies gilt insbesondere bei Drahtantennen. Wenn Sie nicht sicher sind, wenden Sie sich per E-Mail (s. unten) an die Antennenkommission (AK). Wir werden Sie bestmöglich unterstützen. Diese Dienstleistung steht allen USKA Mitgliedern zur Verfügung und ist kostenlos, soweit es nicht zu formellen Verfahren und externen Kosten kommt.
Eine Antenne auf Ihrem Dach oder in Ihrem Garten kann bei Mitbewohnern oder Nachbarn zu unerfreulichen Reaktionen und zu nachbarschaftlichen Problemen führen. Es ist daher ratsam, Ihr Antennenprojekt sorgfältig zu planen und die Nachbarn durch ein persönliches Gespräch möglichst frühzeitig zu informieren.
Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:
- Orientieren Sie Ihre Nachbarn möglichst frühzeitig über Ihr Projekt und Ihre Tätigkeit. Unterstützende Dokumentationen finden Sie auf dieser Web-Seite.
- Studieren Sie das Baugesetz ihrer Gemeinde und eventuell des Kantons genau, insbesondere in Bezug auf die Bestimmungen betreffend Antennen. Die Informationen finden sie meistens auf den Internetseiten der Gemeinden und Kantone.
- Weitere unterstützenden Dokumente für eine Baueingabe finden Sie auf den entsprechenden USKA Webseiten.
- Bei Eigentumswohnungen ist es erforderlich, die Eigentümerversammlung zu informieren und das Projekt vorgängig vorzustellen. Die Baubehörde erwartet einen protokollierten Beschluss der Eigentümerversammlung der Sie ermächtigt, ein Baugesuch einzureichen.
- Bei Mietwohnungen brauchen Sie das Einverständnis des Hauseigentümers, insbesondere wenn Sie irgendwelche Befestigungen am Haus anbringen möchten. Auch für die Eingabe eines Baugesuchs braucht es die Einwilligung und Unterschrift des Hauseigentümers.
- Bei simplen und unauffälligen Drahtantennen, die sich ohne Spuren wieder entfernen lassen, können Sie versuchen, diese unbemerkt aufzuhängen. Schlimmstenfalls müssen Sie diese später wieder entfernen. Dies erhöht allerdings kaum die Chance für eine spätere permanente Installation und Bewilligung. Deshalb ist es auch hier ratsam, wenigstens die Nachbarn über ihre Tätigkeit und den Zweck des Drahtes zu informieren.
Die Antennenkommission steht ihnen bei Ihrem Vorhaben gerne beratend zur Seite, sowohl in technischer Hinsicht (welche Antenne?) wie auch bei der der Einreichung des Baugesuchs. Voraussetzung ist, dass Sie uns rechtzeitig über Ihr Projekt informieren. Schicken Sie uns die entsprechenden Baugesetze Ihrer Gemeinde sowie eine erste Dokumentation ihres Projekts. So können wir gemeinsam das weitere Vorgehen und die Erfolgschancen abschätzen.
Für komplizierte Fälle stehen uns auch juristische Berater zur Verfügung. Das kann dann allerdings in Kosten münden, die durch den Antragsteller zu decken sind.
Antennengesetzgebung in der Schweiz
Die Gesetzgebung für Antennen in Wohnzonen liegt bei den Gemeinden. Das erschwert unser Vorgehen massiv, da die Gesetze und die Praxis überall wieder anders sind. Die Antennenkommission bemüht sich deshalb, auch auf politischer Ebene diese Situation für uns zu verbessert. Im Moment ist die Revision des Fernmeldegesetzes FMG in Bern in Bearbeitung. Die USKA hat Ende März 2016 eine ausführliche Eingabe im Rahmen der Vernehmlassung des FMG’s abgegeben und Anträge eingebracht. Insbesondere wurde ein Artikel vorgeschlagen, der die Bewilligung von Antennenprojekten für konzessionierte Funkanlagen verbessern und schweizweit vereinheitlichen sollte.
Im Moment sind viele Gemeinden daran, die Standortwahl für Mobilfunkantennen zu verschärfen. Sie denken aber nicht daran, dass es auch noch andere Antennen gibt, wie z. B für Betriebsfunk, Sicherheitsdienste oder eben den Amateurfunk. Sollten Sie in Ihrer Gemeinde oder in anderem Zusammenhang erfahren, dass Baugesetze betreffend Antennen verändert werden sollen, so bitten wir Sie, die Antennenkommission zu informieren. Wir werden alles daran setzen, um mit Ihnen im Rahmen von Mitwirkungs- und Einspracheverfahrens die Institutionen sachgerecht zu informieren und die Gesetzgebung zu unseren Gunsten zu beeinflussen.
Hilfsmittel und Messgeräte
- Die USKA verfügt über zwei Störschutzkoffer, die Ihnen helfen können, die richtigen Massnahmen zur Beseitigung von Störungen bei Nachbarn heraus zu finden. Wenden Sie sich bei Bedarf an die Antennenkommission.
- Für Spezialfälle verfügt die USKA auch über ein technisches Feldstärke-Messgerät (elektrisch und magnetisch) mit Sonden für die Frequenzbereiche 10kHz – 60MHz sowie 100kHz bis 3GHz. Damit lässt sich z.B. die Einhaltung der NISV auch messtechnisch erfassen. Die Geräte werden aber nicht ausgeliehen. Die Messungen werden von OM Ernst, HB9AJF, durchgeführt. Der Einsatz ist bei der Antennenkommission zu beantragen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Antennenprojekt.
Antenna Commission | ||||
Responsible: HB9ALH Bernard Wehrli Antenna permits, NISV calculation, building law, planning and building authorities |
DE: Aldo Patriarca | HB9HEA | ant@uska.ch | |
DE: Bernard Wehrli | HB9ALH | ant@uska.ch | ||
FR: Jean-Michel Clerc | HB9DBB | hb9dbb@uska.ch | ||
IT: Franco Citriniti Leggi sulle antenne, Autorità, Traduzioni |
HB9EDG | hb9edg@uska.ch | ||
IT: Enrico Mantegazza Supporto tecnico e consulenza |
HB9HPM | hb9hpm@gmail.com |
Präsentationen und Dokumente |
Autor |
De |
Fr |
It |
“Praxisgerechte Antennen-Gesetzgebung” Erklärung von Gesetzes-Grundlagen für Amateurfunkantennen |
Dr. Markus Schleutermann, HB9AZT Bernard Wehrli. HB9ALH |
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Hamfest 2017 Vortrag: “Antennenkommission” Présentation: “Commission d’Antennes” |
Bernard Wehrli, HB9ALH | |||
Die Antenne von nebenan (Seite 1) L’antenne du voisin (page 1) |
USKA | |||
Die Antenne von nebenan (Seite 2) L’antenne du voisin (page 2) |
USKA | |||
Antenne: was tun / que faire / che fare | F. Tinner, HB9AAQ | |||
Recht und Unrecht für Funkamateure 1. Teil | Dr. Markus Schleutermann, HB9AZT | PPT | ||
Recht und Unrecht für Funkamateure 2. Teil Störungen/FMG |
Dr. Markus Schleutermann, HB9AZT | PPT | ||
Recht und Unrecht für Funkamateure 3. Teil Antennen im Baurecht |
Dr. Markus Schleutermann, HB9AZT | PPT | ||
Antennen im Baurecht | Kaspar Zbinden, HB9EGZ | PPS | ||
Blitzschutz für Haus und Antenne |
Fred Tinner, HB9AAQ Peter Erni, HB9BWN |
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Bedeutung des Amateurfunks für die Gesellschaft | Willi Vollenweider, HB9AMC | |||
Antenne zwingend notwendig | HB9AHL | DOC | ||
Amateurfunk als letzte Kommunikationslösung in extremen Notsituationen | Bernard Wehrli, HB9ALH | DOK | ||
Sicherheitsübung 2014 (SUV 14) Auszug aus Schlussbericht | Schweiz. Eidgenossenschaft |