Konzessionen

Lizenzbehörde für Konzessionen des Frequenzspektrums ist das Bundesamt für Kommunikation BAKOM.
Die Benutzung des Frequenzspektrums ist reglementiert um Störungen zu verhindern. In der Funkkonzession werden die Frequenzen, die Ausgangsleistung sowie weitere Parameter festgelegt.

Das BAKOM erteilt Konzessionen für das Erstellen von Funkanlagen und Funknetzen (mobiler Landfunk, Schiffs-, Flug-, und Amateurfunk). Es vertritt die schweizerischen Interessen in den für den Fachbereich wichtigen nationalen und internationalen Organisationen. Es handelt sich dabei um das Aushandeln von Gegenrechtsabkommen über den Betrieb von Funkanlagen in der Schweiz und im Ausland. Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Funkkonzessionen.

Die Voraussetzung für eine Konzessionserteilung ist ein gültiger Fähigkeitsausweis. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt.

Weitere Informationen: Vorschriften und technische Normen

Info-Seite der Quelle: BAKOM und Link

21.7.2016, HB9CET