Erstellt am: 22. November 2023

Zuletzt aktualisiert am: 21. März 2024

Ordentliche Delegiertenversammlung 2024 (update)

Deutsche Version: Ordentliche Delegiertenversammlung 2024
Version française: Assemblée ordinaire des délégués de l’USKA 2024
Versione italiana: Assemblea ordinaria dei delegati dell’ USKA 2024
English version: Ordinary Assembly of Delegates 2024

Ordentliche Delegiertenversammlung 2024

24. Februar 2024, 10:00 Uhr im Bahnhofbuffet Olten

Die Sektionen der USKA sind eingeladen höchstens zwei volljährige Mitglieder der USKA, davon mindestens ein Ehren- oder Aktivmitglied, als Delegierte zu entsenden.

Allfällige Anträge sind bis 23. Dezember 2023 (Poststempel) zuhanden des Vorstandes an das Sekretariat USKA, Bahnhofstrasse 26, 5000 Aarau einzureichen. Die Anträge müssen durch Beschluss einer Mitgliederversammlung, die ordentlich eingeladen war und in der die Angelegenheit ordnungsgemäss angekündigt war, zustande gekommen sein. Ein Gegenstand ist gemäss Art. 67, Abs. 3 des ZGB dann ordentlich angekündigt wenn die Sektionsmitglieder nach Einsicht in die Traktandenliste und die Statuten leicht erkennen können über welche Gegenstände zu beraten und zu beschliessen ist. Die Sektionen sind gebeten nur Anträge einzureichen, die sich auf Grundsatzfragen beziehen. Die von der Delegierten-versammlung gutgeheissenen Anträge müssen gemäss Art. 6.1, Ziff. 1 der Statuten im Rahmen einer brieflichen Urabstimmung den Ehren- und Aktivmitgliedern zu deren Bestätigung oder Ablehnung unterbreitet werden.

Gemäss Art. 5.4 der Statuten steht auch der GPK und den Aktivmitgliedern ohne Sektionszugehörigkeit ein Antragsrecht zu. Allfällige Anträge sind ebenfalls bis 23. Dezember 2023 (Poststempel) an die oben erwähnte Adresse einzureichen.

Anregungen und Wünsche, die in der Kompetenz des Vorstandes liegen, sind an das Sekretariat zu richten und jederzeit willkommen. Fragen und Anregungen zu den USKA-Wettbewerben sind an der UKW- / KW-Tagung vorzubringen oder ebenfalls an das Sekretariat zu richten.

Im Weiteren orientieren die Sektionen gemäss Statuten Art. 4.1.2.2 die USKA spätestens bis zum 31. Dezember 2023 über die Anzahl ihrer Mitglieder (unterteilt in Mitglieder und Nichtmitglieder der USKA) sowie über die personelle Zusammensetzung ihres Vorstandes. Sektionen, welche diese Bestimmung nicht erfüllen, werden als inaktiv betrachtet und haben kein Anrecht auf Vertretung an der Delegiertenversammlung.

Der Vorstand

Link: https://www.uska.ch/die-uska/uska-organe/delegiertenversammlung/


Update vom 24.11.2023